Die Mittagsbetreuung besteht in diesem Schuljahr aus
vier Gruppen.
Untergebracht ist sie in eigenen, kindgerecht ausgestatteten Räumen. Bei
schönem Wetter können die Kinder auch im Pausenhof der Schule spielen.
Insgesamt besuchen täglich ca. 70 Schüler die Mittagsbetreuung. Sie ist
von 11.30 Uhr (bzw.12.15 Uhr) bis 14.00 Uhr geöffnet. Die Kinder kommen
nach Unterrichtsschluss und können dort frei entscheiden, womit sie sich
beschäftigen möchten. Das Hausaufgabenzimmer steht den Schülern zur
Verfügung, die sofort mit der Hausaufgabe beginnen wollen.
Die verlängerte Mittagsbetreuung
(Hausaufgabenbetreuung) findet von 14.00 bis 16.00 Uhr statt.
Leitung: Frau Oswald (1.
und 2.Klassen) und Frau Wölling (3. und 4.Klassen)
Außerdem können die Kinder um 12.15 Uhr bzw. um 13
Uhr ein warmes Mittagessen (3,00 € pro Essen) im Ruffinischlösschen einnehmen. Es wird
von dem Cateringunternehmen Fa. Biberger, Eschenweg 29, 84032 Landshut,
geliefert.
Hier gelangen Sie auf die Seite mit den
Speiseplänen und der Essensbestellung:
https://secure.swe-hosting.de/mps3501
Das Team der Mittagsbetreuung setzt sich aus acht Betreuerinnen - Frau Kleinmichl,
Frau Oswald, Frau Rauchensteiner, Frau Schilling Cwickl, Frau Schwing, Frau Seibold, Frau Wächter und Frau
Wölling - zusammen, die
über eine pädagogische Ausbildung verfügen oder eine vergleichbare
Erfahrung vorweisen können.
Telefonnummer der
Mittagsbetreuung:
0871/9453206 (mit Anrufbeantworter)
Folgende Kosten fallen für die Mittagsbetreuung an:
Gebührensatz
bei 1-2 Tagen in der Woche bis 13 Uhr:
€ 14.-
bei 3-5 Tagen in der Woche bis 13
Uhr: € 23.-
bei 1-2 Tagen in der Woche bis 14
Uhr: € 16.-
bei 3-5 Tagen in der Woche bis 14
Uhr: € 30.-
bei 1-5 Tagen in der Woche bis 16
Uhr: € 60.-
Zu den Mittags- und
Hausaufgabenbetreuungsgruppen bis 16 Uhr ist eine
Anmeldung zum gemeinsamen Mittagsessen zwingend.
Gebührenermäßigung
(1)
Besuchen mehrere Kinder
einer Familie gleichzeitig die Mittagsbetreuung, so wird eine Ermäßigung
wie nachfolgend aufgeführt ab dem 2. Kind monatlich gewährt.
(2)
Soweit sämtlichen
Gebührenschuldnern die Aufbringung der Gebühren nach § 4 aus ihrem
Einkommen und Vermögen aus nachweislichen Gründen nicht zuzumuten ist,
können die Gebühren wie nachfolgend aufgeführt ermäßigt werden.
Maßgebend ist hier die Vorlage des Sozialpasses. In schwerwiegenden
Fällen ist der Erlass der Mittagsbetreuungsgebühr auf Antrag der Eltern
von Amtswegen möglich.
Ermäßigte
Gebühren:
bei 1-2 Tagen in der Woche bis 13 Uhr:
€ 11.-
bei 3-5 Tagen in der Woche bis 13
Uhr: € 19.-
bei 1-2 Tagen in der Woche bis 14
Uhr: € 13.-
bei 3-5 Tagen in der Woche bis 14
Uhr: € 24.-
bei 1-5 Tagen in der Woche bis 16
Uhr: € 48.-
bei 1-5 Tagen in der Woche bis 16.30
Uhr:
€ 50.-