Mittagsbetreuung

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Die Mittagsbetreuung besteht in diesem Schuljahr aus vier Gruppen. Untergebracht ist sie in eigenen, kindgerecht ausgestatteten Räumen. Bei schönem Wetter können die Kinder auch im Pausenhof der Schule spielen. Insgesamt besuchen täglich ca. 70 Schüler die Mittagsbetreuung. Sie ist von 11.30 Uhr (bzw.12.15 Uhr) bis 14.00 Uhr geöffnet. Die Kinder kommen nach Unterrichtsschluss und können dort frei entscheiden, womit sie sich beschäftigen möchten. Das Hausaufgabenzimmer steht den Schülern zur Verfügung, die sofort mit der Hausaufgabe beginnen wollen.

Die verlängerte Mittagsbetreuung (Hausaufgabenbetreuung) findet von 14.00 bis 16.00 Uhr statt.

 Leitung: Frau Oswald (1. und 2.Klassen) und Frau Wölling (3. und 4.Klassen)

Außerdem können die Kinder um 12.15 Uhr bzw. um 13 Uhr ein warmes Mittagessen (3,00 € pro Essen) im Ruffinischlösschen einnehmen. Es wird von dem Cateringunternehmen Fa. Biberger, Eschenweg 29, 84032 Landshut, geliefert.

 Hier gelangen Sie auf die Seite mit den Speiseplänen und der Essensbestellung:

https://secure.swe-hosting.de/mps3501

Das Team der Mittagsbetreuung setzt sich aus acht Betreuerinnen - Frau Kleinmichl, Frau Oswald, Frau Rauchensteiner, Frau Schilling Cwickl, Frau Schwing, Frau Seibold, Frau Wächter und Frau Wölling - zusammen, die über eine pädagogische Ausbildung verfügen oder eine vergleichbare Erfahrung vorweisen können.

 

Telefonnummer der Mittagsbetreuung: 0871/9453206 (mit Anrufbeantworter)

Folgende Kosten fallen für die Mittagsbetreuung an:

Gebührensatz

 

bei 1-2 Tagen in der Woche bis 13 Uhr:                                    € 14.-

bei 3-5 Tagen in der Woche bis 13 Uhr:                                    € 23.-

 

bei 1-2 Tagen in der Woche bis 14 Uhr:                                    € 16.-

bei 3-5 Tagen in der Woche bis 14 Uhr:                                    € 30.-

 

bei 1-5 Tagen in der Woche bis 16 Uhr:                                    € 60.-

Zu den Mittags- und Hausaufgabenbetreuungsgruppen bis 16 Uhr ist eine Anmeldung zum gemeinsamen Mittagsessen zwingend.

 

Gebührenermäßigung

 

(1)   Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Mittagsbetreuung, so wird eine Ermäßigung wie nachfolgend aufgeführt ab dem 2. Kind monatlich gewährt.

(2)   Soweit sämtlichen Gebührenschuldnern die Aufbringung der Gebühren nach § 4 aus ihrem Einkommen und Vermögen aus nachweislichen Gründen nicht zuzumuten ist, können die Gebühren wie nachfolgend aufgeführt ermäßigt werden. Maßgebend ist hier die Vorlage des Sozialpasses. In schwerwiegenden Fällen ist der Erlass der Mittagsbetreuungsgebühr auf Antrag der Eltern von Amtswegen möglich.

 

Ermäßigte Gebühren:

 

bei 1-2 Tagen in der Woche bis 13 Uhr:                                    € 11.- 

bei 3-5 Tagen in der Woche bis 13 Uhr:                                    € 19.-

 

bei 1-2 Tagen in der Woche bis 14 Uhr:                                    € 13.-

bei 3-5 Tagen in der Woche bis 14 Uhr:                                    € 24.-

 

bei 1-5 Tagen in der Woche bis 16 Uhr:                                    € 48.-             

 

bei 1-5 Tagen in der Woche bis 16.30 Uhr:                              € 50.-

 

 

 

 

 


 

Stand: 21.12.11