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Mit Beginn des Schuljahres 2012/13
werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs
Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule
zurückgestellt wurden.
• Auf Antrag der
Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober,
November oder Dezember geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten
ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen
kann.
• Bei Kindern, die nach dem
31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist eine zusätzliche Voraussetzung für
die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen
Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.
• Ein Kind, das am 30.
September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der
Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist,
dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg oder
nach Maßgabe von Art. 41 Abs. 1 BayEUG am Unterricht der Grundschule
teilnehmen kann.
Welche Kinder werden eingeschrieben?
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Ihr Kind
wurde im Vorjahr (für das Schuljahr 2011/12) zurückgestellt.
Bitte bringen Sie in diesem Fall den
Zurückstellungsbescheid mit! Eine weitere Zurückstellung ist nicht
mehr möglich.
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Ihr Kind
ist regulär
schulpflichtig. (geboren bis 30.09.2006,
also am 30.09.2012 sechs Jahre alt)
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Ihr Kind
ist regulär
schulpflichtig und Sie wollen es zurückstellen lassen.
Ihr Kind muss auf jeden Fall an der Einschreibung
teilnehmen. Die Schule überprüft die Schulfähigkeit.
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Ihr Kind
ist zwischen dem 1.10 und dem 31.12.2006 geboren und soll
eingeschult werden. Es ist auf Antrag
schulpflichtig.
Die Schule überprüft bei der Einschreibung die
Schulfähigkeit Ihres Kindes. Ein negativer Bescheid bedeutet in
diesem Fall keine Zurückstellung.
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Ihr Kind
ist ab dem 1.01.2007 geboren, also erst fünf Jahre alt und soll
eingeschult werden. Sie müssen einen Antrag
auf Einschulung stellen. Benötigt wird außerdem ein schulpsychologisches Gutachten,
das die Schulfähigkeit bestätigt. Die Einschulung gilt in diesem
besonderen Fall als "vorzeitig". |
Wenn Sie zum Sprengel der GS Karl-Heiß gehören, müssen Sie Ihr Kind
auch dort einschreiben lassen, auch wenn Sie einen Gastschulantrag an
eine andere Schule stellen möchten.
Eltern, die nach der
Schuleinschreibung in unseren Sprengel ziehen, bitten wir, sich mit uns
telefonisch (0871/9453201) in Verbindung zu setzen. Die Einschreibung
erfolgt für diese Kinder noch an der Sprengelschule des "alten
Wohnsitzes".
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn
die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der
Volksschule zurückstellen zu lassen.
Bitte denken Sie an die erforderlichen Unterlagen.
Mitzubringen sind die Geburtsurkunde, die Bestätigung über die
Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung U9 oder an einer
privatärztlichen Untersuchung auf eigene Kosten und eventuell
Unterlagen zu einem Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden.
Am Anmeldetag versorgt Sie in der Aula der
Elternbeirat mit Kaffee und Kuchen. Die Kinder haben die
Möglichkeit, an einer lustigen Schulhausrallye teilzunehmen, um unsere
Schule etwas näher kennen zu lernen. Sie können sich auch im 1.Stock
über die angebotene Mittagsbetreuung und Hausaufgabenbetreuung
bis 16 Uhr informieren oder diese dort
bereits beantragen.
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