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Mit Beginn des Schuljahres 2012/13  werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule  zurückgestellt wurden.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November oder Dezember geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist eine zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art. 41 Abs. 1 BayEUG am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.

 

Welche Kinder werden eingeschrieben?

 

Ihr Kind wurde im Vorjahr (für das Schuljahr 2011/12) zurückgestellt.

Bitte bringen Sie in diesem Fall den Zurückstellungsbescheid mit! Eine weitere Zurückstellung ist nicht mehr möglich.
 

Ihr Kind ist regulär schulpflichtig.

(geboren bis 30.09.2006, also am 30.09.2012 sechs Jahre alt)

 

Ihr Kind ist regulär schulpflichtig und Sie wollen es zurückstellen lassen.

Ihr Kind muss auf jeden Fall an der Einschreibung teilnehmen. Die Schule überprüft die Schulfähigkeit.

 

Ihr Kind ist zwischen dem 1.10 und dem 31.12.2006 geboren und soll eingeschult werden.

Es ist auf Antrag schulpflichtig.

Die Schule überprüft bei der Einschreibung die Schulfähigkeit Ihres Kindes. Ein negativer Bescheid bedeutet in diesem Fall keine Zurückstellung.

 

Ihr Kind ist ab dem 1.01.2007 geboren, also erst fünf Jahre alt und soll eingeschult werden.

Sie müssen einen Antrag auf Einschulung stellen. Benötigt wird außerdem ein schulpsychologisches Gutachten, das die Schulfähigkeit bestätigt. Die Einschulung gilt in diesem besonderen Fall als "vorzeitig".

 

Wenn Sie zum Sprengel der GS Karl-Heiß gehören, müssen Sie Ihr Kind auch dort einschreiben lassen, auch wenn Sie einen Gastschulantrag an eine andere Schule stellen möchten.

Eltern, die nach der Schuleinschreibung in unseren Sprengel ziehen, bitten wir, sich mit uns telefonisch (0871/9453201) in Verbindung zu setzen. Die Einschreibung erfolgt für diese Kinder noch an der Sprengelschule des "alten Wohnsitzes".

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu lassen.

Bitte denken Sie an die erforderlichen Unterlagen. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde, die Bestätigung über die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung U9 oder an einer privatärztlichen Untersuchung auf eigene Kosten und eventuell Unterlagen zu einem Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden.

Am Anmeldetag versorgt Sie in der Aula der Elternbeirat mit Kaffee und Kuchen. Die Kinder haben die Möglichkeit, an einer lustigen Schulhausrallye teilzunehmen, um unsere Schule etwas näher kennen zu lernen. Sie können sich auch im 1.Stock über die angebotene  Mittagsbetreuung und Hausaufgabenbetreuung bis 16 Uhr  informieren oder diese dort bereits beantragen.

 



 

Stand: 21.12.11